Baubegleitung nach KFW und BAFA Regularien

Im Rahmen einer Sanierung Ihres Gebäudes zu einem Effizienzhaus oder bei Einzelmaßnahmen ist ein Sachverständiger der Energieeffizient Expertenliste hinzu zuziehen.

In welchem Umfang wird von der BAFA die Baubegleitung gefördert?
Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Honorarkosten, maximal jedoch 5.000 Euro pro Antragsteller und Investitionsvorhaben an Zuschuss gewährt.
Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.

Bei der Baubegleitung handelt es sich NICHT um eine „Bauleitung“ – nach § 33 der HOAI (Honorar-Ordnung der Architekten und Ingenieure).

Nachfolgend finden Sie den Originalleitfaden des BAFA zur geförderten Fachplanung und Baubegleitung.

Weitere Informationen finden Sie auf der BAFA-Internetseite.

LEITFADEN BAUBEGLEITUNG DURCH SACHVERSTÄNDIGE

Stand: Juni 2015

  1. Beratung
  2. Baubegleitung
  3. Planung
  4. Ausschreibung
  5. Ausführung
  6. Abnahme
  7. Bewertung

Die Einbeziehung eines Energieberaters, Fachplaners oder Energieberater (Sachverständiger) vermeidet qualitative Mängel bei der Sanierungsplanung und -durchführung.
Der Leitfaden gibt dabei einen Überblick, welche Leistungen im Rahmen der Beratung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen erbracht werden und förderfähig sind.
Die Erstberatung vor Beginn einer Baumaßnahme wird nicht durch den Baubegleitungszuschuss der KfW gefördert. Nachfolgend finden Sie Beispiel-Maßnahmen, die im KfW-Baubegleitungsprogramm gefördert werden.

Beratung

Eine solche Beratung enthält:

  • Aufnahme des IST-Zustandes vor Ort
  • Schwachstellenanalyse
  • Vorstellung verschiedener Alternativen zur Verbesserung des energetischen Zustandes
  • Erstellung eines schriftlichen Beratungsberichtes, dessen Inhalte auch für Laien verständlich sein müssen
  • persönliche Erläuterung der Berichtsergebnisse

Der Beratungsbericht sollte folgende Inhalte, Mindestanforderungen erfüllen:

  • Aufnahme IST-Zustand von Gebäudehülle und Heizung
  • energetische Schwachstellenanalyse
  • Erarbeitung geeigneter Alternativen zur energetischen Verbesserung unter Berücksichtigung der erneuerbaren Energien
  • Kostenabschätzung mit Wirtschaftlichkeitsrechnung
  • Darstellung von Einsparpotentialen (Energie und CO2)
  • Fördermittelauskunft

Baubegleitung

Aufwendungen für die Baubegleitung durch Sachverständige können im Rahmen von Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen oder eines KfW-Effizienzhauses im Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Kreditvariante oder Zuschuss) geförderten Vorhabens gefördert werden.

Folgende Maßnahmen können im Rahmen einer Baubegleitung berücksichtigt werden:

Ausschreibung

Vorbereitung und Durchführung der Einholung von Angeboten (Ausschreibung) um die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen zu optimieren (Kosteneffizienz)

Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:

  • Ausschreibung für die beteiligten Gewerke
  • Unterstützung bei der Angebotsauswertung (technische und wirtschaftliche Bewertung der Angebote) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen)
  • Anfertigung Preisspiegel
  • Erstellung eines Bauzeitplans

Ausführung

Prüfung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmten festgelegten Zeitpunkten (Meilensteinen)

Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:

  • Baustellenkoordination
  • Baubegleitende Luftdichtheitsmessung
  • Meilensteinprüfung nach Abschluss von Einzelgewerken
  • Baustellenbegehungen einschließlich der Überprüfung der wärmebrückenminimierten Ausführung sowie Umsetzung des Luftdichtheits- und Lüftungskonzepts (mindestens eine vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Verschließen eventueller Bekleidungen, sofern diese Gewerke zur Ausführung kamen) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen)
  • Erstellung Bautagebuch mit Bauleiterprotokoll
  • Baubegleitende Kostenkontrolle

Abnahme

Abnahme der Einzelgewerke und Erstellung eines Übergabeprotokolls sowie Kontrolle und Dokumentation der erreichten Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen

Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:

  • Abnahme Einzelgewerke
  • Erstellung Abnahmeprotokoll
  • Blower-Door-Messung (Prüfung der Luftdichtheit) im Nutzungszustand

Thermographieaufnahmen der Gebäudehülle

Bewertung

Erstellung eines Abschlussberichtes zum Sanierungsvorhaben und Durchführung einer Erfolgsüberprüfung (wurden die geplanten Ziele, z. B. Neubau-Niveau erreicht).

Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:

  • Erstellung einer Baudokumentation als Hausakte mit bildlicher Darstellung und Erläuterungen des Bauprozesses
  • Hinweise zur Gewährleistung
  • Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung
  • Kontrolle, Beratung und gegebenenfalls Begleitung bei Übergabe der energetischen
  • Prüfung der Schlussrechnungen auf förderfähige Kosten
  • Bestätigung das die Mindestanforderungen der Einzelmaßnahmen oder das beantragte Effizienzhaus eingehalten ist.