BAFA – Fördermittel

Förderprogramm im Überblick

Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.

Grundlage ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die geänderte Richtlinie ist am 07.01.2021 in Kraft getreten.

Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch, bzw. Sanierung des Bauteils entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen berücksichtigt. Antragsteller, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Kosten einschließlich der Umsatzsteuer ansetzen.

Wichtig zu beachten:

Die Antragstellung muss vor Vorhabensbeginn erfolgen. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.