Was wird gefördert?
Das BMWi fördert die Beratung und die anschließende Erstellung eines (individuellen) Sanierungsfahrplans für das gesamte Wohngebäude. Von den
anfallenden Beratungskosten übernimmt das BMWi 80 Prozent, jedoch höchstens
- 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser,
- 1.700 Euro für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.
Wer wird gefördert?
Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an:
- Haus- und Wohnungseigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Mieter und Pächter
- Nießbrauchberechtigte
Damit Sie die staatliche Förderung erhalten können, muss Ihr Gebäude folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Gebäude steht in Deutschland
- Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens zehn Jahre zurückliegen
- Das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen
Wie wird gefördert?
Um die Energieberatung für Wohngebäude zu nutzen, suchen Sie sich einfach einen qualifizierten Energieberater und beauftragen ihn. Er kümmert sich um alles Weitere: Er beantragt die staatliche Förderung und zieht diese später von seiner Rechnung an Sie ab.
Wird im Anschluss an eine Energieberatung eine Sanierungsmaßnahme auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, erhöht sich der jeweilige Fördersatz in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus).
Alle Informationen rund um die Energieberatung für Wohngebäude sowie die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen qualifizierten Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie online: www.machts-effizient.de/energieberatung-gebaeude
Ablauf des Förderverfahrens:
- Sie beauftragen einen zugelassenen Energieberater mit der Durchführung einer Energieberatung für Wohngebäude. Der Energieberater stellt dann beim BAFA einen Zuschussantrag für Ihr Wohngebäude und erhält einen Förderbescheid.
- Der Energieberater hat nun maximalneun Monate Zeit, die Beratung durchzuführen und Ihnen den Energieberatungsbericht auszuhändigen sowie zu erläutern (nutzen Sie diese Gelegenheit, um dem Berater Fragen zu stellen!). Für seine Beratungsleistung stellt Ihnen der Energieberater eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung aus.
- Nach dem Erläuterungsgespräch, das mit Ihrem Einverständnis auch telefonisch geführt werden kann, müssen Sie und der Energieberater noch die Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Diese legt der Energieberater zusammen mit der Rechnung und dem Energieberatungsbericht dem BAFA zur Prüfung vor. Zuletzt wird der Zuschuss an den Berater ausgezahlt